Staumauer am Edersee
(Foto: www.thomas-wahle.de)

Presseerklärung zum Zeitungsartikel in der Waldeckschen Landeszeitung am 26.01.2017

DIE LINKE hat im Landtag den Antrag eingebracht, die sich aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission 2005 ergebende Intention der Verfassungsüberarbeitung zu ändern und in Richtung auf Ausbau der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Grundrechte, sowie Stärken von individuellen und kollektiven Partizipations-möglichkeiten durch erweiterte demokratische Beteiligungsformen in Staat und Gesellschaft zu orientieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Das macht deutlich, in welche Richtung es gehen soll. DIE LINKE wird diese Tendenzen nicht mittragen.

An die Waldeckiche Landeszeitung
Pressemitteilung zum Artikel Hessen plant, Verfassung zu erneuern vom 26.01.2016
Wir bitten um Veröffentlichung. Vielen Dank.


Sehr geehrter Herr Schippers,

Sie schreiben in Ihrem Zeitungsartikel vom 23.09.2016: Hessen will die etwas angestaubte Verfassung von 1946 ändern. Sie geben ein Beispiel zum Thema Todesstrafe und kommen dabei zum Schluss, Bundesrecht bricht Landesrecht. Es bedarf eines einzigen Satzes um diesen Passus aus der Landesverfassung, natürlich mit der Partei DIE LINKE, zu streichen. Ebenfalls muss der Passus ehemalige Angehörige der Fürstenhäuser können nicht Mitglied einer Landesregierung sein ersatzlos gestrichen werden.

Zu all den beabsichtigten Veränderungen der Landesverfassung Hessen bedarf es aber nicht der Bildung eines Sonderausschusses/Verfassungskonvent.

Nun aber haben die im Landtag vorhanden Parteien außer der Fraktion DIE LINKE einen Landes-Konvent beauftragt, die hessische Landesverfassung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten und Vorschläge für ihre zukünftige Gestaltung zu unterbreiten.

Einen konkreten Änderungsbedarf melden CDU, SPD, Grüne und FDP in vier Punkten an.

  • Stärkung der Anerkennung des Ehrenamtes.
  • Abschaffung der Todesstrafe.
  • Überprüfung der Voraussetzung und Rahmenbedingungen von Volks-begehren und Volksentscheiden.
  • Überprüfung der Regelung zum passiven Wahlalter.

Über die Bedeutung des Ehrenamtes mag man streiten, die anderen Punkte dürfen in der Tendenz problemlos auch von der Partei DIE LINKE unterstützt werden.

Kein Grund also zur Sorge erst einmal, wenn da nicht die Frage aufkäme, wozu der Verfassungskonvent mit mehrjähriger Beratungszeit und einem Beratungsgremium „Zivilgesellschaft“ bedarf. Das Streichen der Todesstrafe ist mit einem Satz erledigt .Auch die anderen Punkte sind nicht wirklich streitig. Die verfassungsrechtlichen Änderungen könnten problemlos einvernehmlich erarbeitet werden. Mit breiter Mehrheit, wenn nicht gar einstimmig im Landtag um sie dann der hessischen Bevölkerung zur Abstimmung vorzulegen. Wozu also ein groß angelegter Verfassungskonvent?

Die Antwort lautet:

Der Verfassungskonvent erhält den Auftrag, die hessische Verfassung in ihrer Gesamtheit zu überarbeiten und Vorschläge für ihre zukünftige Gestaltung zu unterbreiten“ .Er soll auf Ergebnisse der Enquete-Kommission von 2005 aufbauen. Da lohnt sich ein Blick auf die erarbeiteten Ergebnisse.

Vor allem auf die Regelungen im Abschnitt 2 „soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten“ so unter anderem Die Androhung jeglicher Sanktionen für den Missbrauch der wirtschaftlichen Freiheit zu politischer Macht wird gestrichen.

  • Alle Lenkungsmaßnahmen des Staates im Wirtschaftsbereich werden gestrichen.
  • Schutz vor Ausbeutung wird gestrichen.
  • Alle Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte und der Gewerkschaften werden gestrichen.
  • Das Aussperrungsverbot wird drastisch eingeschränkt.
  • Forderungen nach einheitlicher Sozialversicherung und einem einheitlichem Arbeitsrecht werden gestrichen.
  • Der Sozialisierungsartikel 41 wird gestrichen, stattdessen wird in einem Artikel 38 Abs.2 S.1 die Marktwirtschaft als einzig verpflichtende Wirtschaftsordnung festlegt.

Mit diesem letztem Vorschlag fällt der Entwurf der Kommission 2005, auf dem aufgebaut werden soll, hinter das Grundgesetz zurück ,das in seinem Art.15 die Option der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und damit eine Abkehr vom Kapitalismus verfassungsrechtlich offen hält. Das sind die wahren Ziele, um die es wirklich geht. Versteckt hinter Ehrenamt und Todesstrafe soll der kapitalismus-kritische Charakter der Hessischen Verfassung beseitigt und die Regelungen ausgemerzt werden oder bis zur Unkenntlichkeit verändert werden.

DIE LINKE hat im Landtag den Antrag eingebracht, die sich aus den Ergebnissen der Enquete-Kommission 2005 ergebende Intention der Verfassungsüberarbeitung zu ändern und in Richtung auf Ausbau der wirtschaftlichen sozialen und kulturellen Grundrechte, sowie Stärken von individuellen und kollektiven Partizipations-möglichkeiten durch erweiterte demokratische Beteiligungsformen in Staat und Gesellschaft zu orientieren. Der Antrag wurde abgelehnt. Das macht deutlich, in welche Richtung es gehen soll. DIE LINKE wird diese Tendenzen nicht mittragen.

Kreisvorsitzender DIE LINKE Waldeck/Frankenberg